Förderantrag

Wie wir Ihre Projekte und Vorhaben fördern

Die BeNe Stiftung unterstützt lokale Einrichtungen (steuerbgünstigte Körperschaften) sowie Projekte, Initiativen und Veranstaltungen gemäß dem Zweck der Stiftung aus den Themenbereichen Kunst, Kultur, Jugend und Sport, traditionelles Brauchtum, Religion sowie Naturschutz, Landschaftspflege sowieTierschutz. Lesen Sie hier, wie wir Ihre Projekte und Vorhaben fördern.


Das räumliche Fördergebiet umfasst den Landkreis Groß-Gerau. In besonders begründeten Einzelfällen können Projekte und Vorhaben auch außerhalb dieses räumlichen Gebietes gefördert werden. Projekte und Vorhaben, die dem Stiftungszweck entsprechen, können mit finanziellen Zuwendungen in Höhe von bis zu 1.000 Euro teilfinanziert bzw. bezuschusst werden.


Anträge können Vereine/Verbände, Aktionsbündnisse, Bürgerinitiativen, Bildungs- und kulturelle Einrichtungen und kommunale Institutionen stellen. Wichtig ist, dass eine institutionelle Basis oder eine definierte Organisationsform vorhanden ist. 


FÖRDERZUSAGEN KOMMEN ZEITNAH


Vorstand und Beirat der BeNe Stiftung prüfen Anfragen und Anträge auf ihre Förderwürdigkeit im Rahmen der Stiftungszwecke. Projekte und Vorhaben können teilfinanziert bzw. bezuschusst werden. Wird ein Projekt angenommen, erhalten die Antragsteller zeitnah eine Förderzusage. Je nach Höhe der Fördersumme bitten Vorstand und Beirat der BeNe Stiftung die Antragsteller, das Projekt persönlich vorzustellen.


Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht in keinem Fall. Ein solcher wird weder durch die Satzung noch durch wiederholte Leistungsgewährung begründet. Allein die zuständigen Stiftungsorgane entscheiden darüber, an welche Antragsteller die Fördermittel vergeben werden.

SO STELLEN SIE IHREN FÖRDERANTRAG

Für Ihren Förderantrag benutzen Sie möglichst das vorbereitete Formular im beschreibbaren PDF-Format. Sie können es herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, das Dokument handschriftlich zu unterzeichnen.



>> Hier gelangen Sie zum Förderantrag


Sollte Ihnen das Ausfüllen des PDF-Dokuments Schwierigkeiten bereiten, so können Sie uns dieselben Informationen, die wir dort von Ihnen abfragen, auch in anderer schriftlicher Form per Post oder als E-Mail zukommen lassen an

     BeNe Stiftung 
     Geschwister-Scholl-Straße 9
     64521 Groß-Gerau
     E-Mail:
BeNeStiftung@benestiftung.de


Auch wenn wir die Antragstellung so schlank als möglich halten wollen, so sind doch einige Formalien aus stiftungsrechtlichen Gründen unabdingbar. Deshalb können wir bei der Vergabe von Fördergeldern nur vollständig ausgefüllte Förderanträge berücksichtigen.


Wenn Sie per E-Mail ergänzende Anlagen zum Förderantrag senden, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie uns diese in gängigen Dateiformaten, die mit Office-Programmen geöffnet werden können (*.doc, *.docx, *.pdf; sowie alle gängigen Bildformate), zusenden.


Mit dem Senden des Antrags erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben elektronisch gespeichert und zum Zweck der Bearbeitung und der Kommunikation verarbeitet und genutzt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz bei der BeNe Stiftung finden Sie
hier.


Die bewilligte Fördersumme wird in der Regel nach Umsetzung des Projekts ausgezahlt. Dazu informiert der Zuwendungsnehmer die Stiftung über den Abschluss des Projekts.



VERPFLICHTUNGEN DER ZUWENDUNGSNEHMER

Wird ein Projekt/ein Vorhaben gefördert, so gehen die Zuwendungsnehmer folgende Verpflichtungen ein:

  • In der Öffentlichkeitsarbeit sowie in allen Dokumentationen zu dem geförderten Projekt weist der Zuwendungsnehmer darauf hin, dass die BeNe Stiftung zur Umsetzung des Vorhabens beigetragen hat.

  • Nach Abschluss des Projekts übermittelt der Antragsteller eine kurze Dokumentation (1-2 DIN-A4-Seiten inkl. Bilder) über den Verlauf und das Ergebnis des Projekts. Die Dokumentation wird auf der Website der Stiftung veröffentlicht. 
    Es obliegt den Antragstellerinnen/ den Antragstellern, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung zu erfüllen, z.B. die Einwilligung von in der Dokumentation abgebildeten Personen einzuholen.

  • Der BeNe-Stiftung werden entsprechende Belegexemplare und/oder Links zu Websites und Social-Media-Publikationen unaufgefordert zur Verfügung gestellt.
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